CDU Stadtverband Weil am Rhein

Infoblatt zur Werkrealschule

Zusammenfassung über die Weiterentwicklung der Hauptschule in Baden-Württemberg

Die Werkrealschule - Konzept, Profil, Fragen und Antworten
 
Die Werkrealschule ist eine Wahlschule. Sie hat also wie Realschule und Gymnasium keinen Schulbezirk. Der Schulträger (das ist die Stadt oder die Gemeinde) kann jedoch für sie einen Schulbezirk festlegen; eine solche Festlegung tritt aber spätestens am 31. Juli 2016 außer Kraft. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb des Bezirks einer Werkrealschule wohnen, müssen diese besuchen. Dagegen können Schülerinnen und Schüler, die im Schulbezirk einer Hauptschule wohnen, in jedem Fall an eine Werkrealschule ihrer Wahl gehen.
Konzept 
 
Mehr Chancengleichheit durch individuelle Förderung ist ein zentrales Ziel der Bildungspolitik. Die Werkrealschule
macht diesen Anspruch zum pädagogischen Leitprinzip:
die Begabungen der Schülerinnen und Schüler erkennen, fördern und so zu einem gelingenden schulischen Werdegang beitragen. So wird eine individuelle Schwerpunktbildung bei der beruflichen Orientierung ermöglicht. 
Die Werkrealschule schafft also mit ihrem besonderen pädagogischen Profil gute Grundlagen für eine gelingende Berufsausbildung.
Die Werkrealschule ist ein durchgängiger sechsjähriger Bildungsgang, der zur Mittleren Reife führt. Sie fördert unterschiedliche Begabungen, Neigungen und Interessen und stärkt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.
Als profilbildende Elemente gibt es in den Klassen 8 und 9 zusätzlich Wahlpflichtfächer und in Klasse 10 eine enge
Kooperation mit den zweijährigen Berufsfachschulen.
 
BILDUNGSGANG UND ABSCHLUSS
 
Regelabschluss ist die Mittlere Reife. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, nach der neunten Klasse den Hauptschulabschluss zu erwerben.
 
DIE KOOPERATION MIT DER BERUFSFACHSCHULE
 
Zentrales Element in Klasse 10 ist die enge Kooperation mit dem ersten Jahr der zweijährigen Berufsfachschule.
Vorteile der Kooperation – mit zwei Unterrichtstagen pro Woche an der Berufsfachschule – sind eine erste berufliche
Grundbildung und Hilfe bei der Entscheidung für einen Ausbildungsberuf.
An den beruflichen Schulen werden in Klasse 10 berufsfachliche und berufspraktische Kompetenzen vermittelt. Unter Berücksichtigung des schulischen Angebots können die Schülerinnen und Schüler zwischen folgenden Bereichen wählen:
 
Gewerblich-Technisch (Profile: Metalltechnik, Elektrotechnik, Labortechnik, Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Fahrzeugtechnik),
 
Kaufmännisch (Profil: Wirtschaft und Verwaltung) sowie
 
Ernährung und Gesundheit (Profile: Gesundheit und Pflege, Hauswirtschaft und Ernährung, Ernährung und Gastronomie).
 
Zum Pflichtunterricht gehört an der Berufsfachschule auch eine Naturwissenschaft. Im Rahmen des dortigen
Wahlpflichtfachangebots werden – außer im gewerblich- technischen Bereich – weitere Naturwissenschaften und das berufliche Vertiefungsfach unterrichtet.
 
DIE WAHLPFLICHTFÄCHER
 
Damit die Schülerinnen und Schüler optimal auf die zehnte Klasse und den Beruf vorbereitet sind, entscheiden sie sich in Klasse 8 für ein Wahlpflichtfach. Sie haben die Wahl zwischen „Natur und Technik“, „Wirtschaft und Informationstechnik“ und „Gesundheit und Soziales“. 
Eine Kompetenzanalyse in Klasse 7 liefert Hinweise zu Begabungsschwerpunkten und hilft bei der richtigen Wahl. Falls man sich trotzdem verwählt hat, ist es möglich, bis spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn in Klasse 8 das Wahlpflichtfach zu wechseln.
Die Wahlpflichtfächer sind inhaltlich mit der Ausrichtung der zweijährigen Berufsfachschule abgestimmt. Mit der Wahl
ist man aber noch nicht auf eine bestimmte Berufsfachschulrichtung festgelegt. Das gewählte Wahlpflichtfach wird in Klasse 8 und Klasse 9 besucht. Die Leistungen werden sowohl bei der Versetzung berücksichtigt als auch bei der Bildungsempfehlung für das zehnte Schuljahr. 
Die Wahlpflichtfächer werden zweistündig unterrichtet und bauen in den Klassen 8 und 9 aufeinander auf.
 
Das Wahlpflichtfach „Natur und Technik“ orientiert sich an der zweijährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule. Ziel ist es, das Interesse und die Freude an den Naturwissenschaften und deren Anwendung in
der Technik zu wecken.
 
Das Wahlpflichtfach „Gesundheit und Soziales“ orientiert sich an der zweijährigen Berufsfachschule des Bereiches „Ernährung und Gesundheit“. Praxisnah werden Kompetenzen zur Alltagsbewältigung und verantwortungs-
bewussten Lebensgestaltung erworben und eine berufliche Orientierung in den entsprechenden Feldern ermöglicht.
 
Das Wahlpflichtfach „Wirtschaft und Informationstechnik“ orientiert sich an wirtschaftlichen und informationstechnischen Inhalten der zweijährigen kaufmännischen Berufsfachschule (Wirtschaftsschule).
Kooperationspartner ermöglichen Einblicke in realitätsnahe wirtschaftliche Zusammenhänge.
Das pädagogische Profil
 
Das pädagogische Profil der Werkschule integriert die bestehenden Maßnahmen zur Stärkung der Hauptschule:
· die Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik,
· die Lernstandserhebung in Deutsch und Mathematik in Klasse 5 und 6,
· die Kompetenzanalyse in Klasse 7 und
· den Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten.
 
STÄRKUNG DER BASISKOMPETENZEN
 
Deutsch und Mathematik werden ihrer Bedeutung entsprechend gestärkt. Die Kontingentstundentafel für Klasse 5 sieht dafür zwei und die für Klasse 6 eine Stunde mehr vor als bisher. So können alle Schülerinnen und Schüler individueller gefördert und nachhaltig gestärkt werden.
 
DIE  LERNSTANDSERHEBUNG
 
Damit Lehrerinnen und Lehrer individuell fördern können, müssen sie die Stärken und Schwächen jedes Einzelnen genau kennen. Die Lernstandserhebung in Deutsch und Mathematik hilft ihnen dabei. Sie kombiniert Analyse und
Förderung in vier Schritten:
1. Onlinebasierte Lernstandserhebung (Basistest);
2. Stärken-Schwächen-Analyse (Förderplan);
3. Förderphase mit Fördermaterialien (fördert gezielt Stärken und baut Schwächen ab);
4. Nachtest zur Überprüfung des Fördererfolgs (in Klasse 6).
 
Die Erhebung des Lernstandes ist der erste Schritt in einem Prozess, aus dem geeignete Fördermaßnahmen abgeleitet werden. Ausgehend von dieser Stärken-Schwächen-Analyse werden Fördermaterialien angeboten, die dazu beitragen sollen, die erkannten Lerndefizite zu verringern und besondere Begabungen zu fördern. 
In einem Nachtest in Klassenstufe 6 wird dann festgestellt, ob die Förderung erfolgreich war.
 
DIE KOMPETENZANALYSE
 
Die Kompetenzanalyse „Profil Assessment-Center (AC) an Schulen“ in Klasse 7 hat zum Ziel, eine objektivierte Bewertung der individuellen, überfachlichen und ausbildungsbezogenen Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
 
Daraus ergibt sich ein individuelles Stärken und SchwächenProfil („Kompetenzprofil“) – ein wichtiges
Element der Berufswegeplanung, das Fähigkeiten und Talente aufzeigt. Das Profil soll auch ein Instrument dafür
sein, Berufsvorstellungen zu entwickeln, die den Stärken der Jugendlichen besonders entsprechen, damit ein erfolgreicher Übergang in die Aus- beziehungsweise Weiterbildung stattfinden kann.
Der Aufbau und die Prinzipien der „Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen“ basieren auf den Grundsätzen „Ganzheitlichkeit“, Stärkenorientierung“ und „Individualisierung“ und damit in hohem Maße auf den Intentionen der schulischen Förderung. 
Vorhandene Kompetenzen werden unter Einbeziehung aller Beteiligten bewertet, um daraus Erkenntnisse für die Förderung abzuleiten. Diese fließen in die Förderplanung ein, die Grundlage für die Planung schulischer
Angebote ist. 
 
Schülerinnen und Schüler übernehmen dabei selbst eine Schlüsselrolle bei der Festlegung von Förderungs-Schwerpunkten und Zielvorgaben. Sie erfahren sich so als Handelnde innerhalb des Förderprozesses. Dies stärkt das Selbstbild und fördert eigenverantwortliches Verhalten bei der persönlichen und beruflichen Zukunftsplanung.
 
PÄDAGOGISCHE ASSISTETINNEN UND ASSISTENTEN
 
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen und entlasten Lehrkräfte im Unterricht. Sie ermöglichen eine innere und äußere Differenzierung (insbesondere in Deutsch und Mathematik) und verbessern so den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. 
 
Zu ihren Aufgaben gehören neben der Unterstützung der Lehrkräfte in großen Klassen auch – in Absprache mit den Lehrkräften – Fördermodule wie Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund,
Förderunterricht zur Sicherung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik und Leseförderung.
 
INDIVIDUELLE  FÖRDERUNG
 
In der Werkrealschule (und Hauptschule) sollen Lern- und Leistungsentwicklung in allen Klassenstufen gefördert und
gefordert werden. Die Förderung geht schon zu Beginn von einer Verteilung der Verantwortung aus. Sie wird getragen von allen Beteiligten: Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und außerschulischen Förderpartnern, Betrieben und anderen.
 
Für die individuelle Förderung in Deutsch, Mathematik und Englisch werden die bisherigen je fünf Stunden in den
Klassen 8 und 9 für den Praxiszug oder für den Werkrealschulzug zusammengefasst. Dadurch kann die Schule einen Stundenpool von zehn Wochenstunden pro Zug einsetzen, um die Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und Lernstandards zu erreichen.
Bereits in Klasse 5 wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein individueller Förderplan erstellt und in den folgenden
Schuljahren fortgeschrieben. Damit wird auf Entwicklungsfortschritte, aktuelle Problemlagen und neue Aufgabenstellungen reagiert. Förderdiagnose und Förderplan setzen an den Kompetenzen der Jugendlichen an. Sie zeigen ihnen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sie schon erworben haben und worauf sie aufbauen können.
Diese Aufgabe der individuellen Förderung stellt die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. Der damit verbundene langsame Aufbau von Erfolgszuversicht ist daher eines der ersten Ziele der individuellen Förderung.
 
KONTINUIERLICHE ELTERNBERATUNG
 
Ein weiteres Hauptaugenmerk der Werkrealschule liegt auf der durchgehenden Elternberatung mit Rückmeldung
an die Erziehungsberechtigten zur Lern- und Leistungsentwicklung ihres Kindes. Dies gilt besonders für die Beratung am Ende von Klasse 8. Hier werden entscheidende Weichen für die Schülerin oder den Schüler gestellt, da für
die Aufnahme in die zehnte Klasse Mindestnoten und  eine Bildungsempfehlung vorgesehen sind.
Die Elternberatung am Ende der achten Klasse hat daher eine zentrale Bedeutung für die Entscheidung zur Mittleren Reife. Sind zum Beispiel die Notenvoraussetzungen noch nicht erfüllt, werden konkrete Ziele vereinbart. Gemeinsam
wird festgelegt, wo sich die Schülerin oder der Schüler verbessern muss, um die Mittlere Reife zu erreichen, und wie die Schule dabei helfen kann.
 
Aber auch für die Möglichkeiten, nach Klasse 8 in die Kooperationsklasse Hauptschule-Berufliche Schule zu wechseln, ist eine Elternberatung wichtig, genauso wie für Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 9 den Hauptschulabschluss absolvieren wollen. Im Mittelpunkt steht dabei immer, für jeden Jugendlichen den passenden schulischen Weg zu finden. Was am besten gelingt, wenn Elternhaus und Schule die Pläne gemeinsam besprechen und die Schritte zusammen begleiten.
 
DURCHGEHENDE BERUFSWEGEPLANUNG
 
Ein weiteres Merkmal der Werkrealschule ist die erweiterte Berufswegeplanung ab Klasse 5 mit intensivierter Kooperation Schule-Betrieb. Dabei werden Elemente des bisherigen Praxiszugs integriert und zeitlich flexible Praktikumphasen für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet, um frühzeitig auf die Berufswahl vorzubereiten.
 
So zieht sich die inhaltliche Annäherung an die Berufswelt als Profilmerkmal durch die gesamte Schulzeit. 
 
Bildungsplan und Bildungsstandards
 
Baden-Württemberg stellte 2004 alle Lehrpläne der allgemein bildenden Schulen auf Bildungsstandards um.
Darin werden die wesentlichen Ziele definiert, die Schülerinnen und Schüler erreichen sollen. Bildungsstandards sind weniger detailliert als die früher üblichen Lehrpläne. Sie geben nicht vor, wie der Unterricht gestaltet oder welche
Themen behandelt werden sollen, sondern welche Anforderungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt und welche Kompetenzen erlangt werden müssen. Der Weg, diese Anforderungen und Kompetenzen zu erreichen, bleibt weitgehend den Schulen überlassen.
 
Der bisherige Bildungsplan für Hauptschulen (mit den Standards für den Zusatzunterricht Werkrealschule) und für das bisherige zehnte Schuljahr ist so angepasst, dass sich die Werkrealschule als durchgängiger sechsjähriger Bildungsgang ebenso darin wiederfindet wie die einzügige Hauptschule als fünfjähriger Bildungsgang. So ist ein Übergang von der Haupt- zur Werkrealschule nach jeder Klassenstufe möglich.
Im künftigen Bildungsplan ist der bisherige Bildungsplan Hauptschule mit den Standards für den Zusatzunterricht
Werkrealschule und wesentlichen Anforderungen der Kultusministerkonferenz (KMK-Standards) verwoben. Die Bildungsstandards für die Klassenstufen 5 bis 6, 7 bis 9 und für Klasse 10 gibt es nach wie vor.
 
DER BILDUNGSPLAN  FÜR KLASSE 5 BIS 6 UND 7 BIS 9
 
Der bisherige Bildungsplan „Hauptschule/Werkrealschule“ für Klasse 5 und 6 bleibt nahezu unverändert. 
Der Bildungsplan für Klasse 7 bis 9 wurde für Deutsch, Mathematik und Englisch angepasst und um die Wahlpflichtfächer „Natur und Technik“, „Wirtschaft und Informationstechnik“ und „Gesundheit und Soziales“ erweitert. Er integriert die bisherigen zusätzlichen Werkrealschulstandards
 
Die Standards der Fächerverbünde wurden nicht verändert.
 
DER BILDUNGSPLAN FÜR KLASSE 10
 
Die KMK-Standards für den mittleren Bildungsabschluss finden im Bildungsplan für Klasse 10 auch zukünftig in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den naturwissenschaftlichen Fächern Berücksichtigung. 
Die Bildungsstandards der Fächerverbünde „Welt-Zeit-Gesellschaft (WZG)“ und „Musik-Sport-Gestalten (MSG)“ wurden wegen der veränderten Wochenstundenzahl in der Kontingentstundentafel überarbeitet. 
Dem Unterricht an der Berufsfachschule liegen die Bildungspläne für das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zugrunde.
 
DIE KONTIINGENTSTUNDENTAFEL
 
Die Kontingentstundentafel ist ergänzt um die Wahlpflichtfächer, die in den Klassen 8 und 9 zum Profil der Werkrealschule gehören. Auch die Stundentafel für Klasse 10 wurde als Folge der engen Verknüpfung von Werkrealschule und Berufsfachschule angepasst.
Der Abschluss
 
Ziel der Werkrealschule ist die Mittlere Reife nach sechs Schuljahren. Wer bereits nach der Klasse 9 die Schule verlassen und zum Beispiel eine Ausbildung beginnen will, legt die Hauptschulabschlussprüfung ab. Ist das Bestehen gefährdet, gibt es weiterhin die Möglichkeiten, eine Kooperationsklasse Hauptschule-Berufliche Schule zu besuchen.
 
DIE MITTLERE REIFE
 
Die Mittlere Reife ist der Regelabschluss an der Werkrealschule. Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Bildungsempfehlung für das zehnte Schuljahr erhalten oder bestimmte Voraussetzungen bei der Hauptschulabschlussprüfung erfüllen, können die Mittlere Reife durch Bestehen der Abschlussprüfung erwerben.
Der Abschluss der Werkrealschule hat eine eigenständige Qualität. Denn durch das berufsbezogene Profil der Schule, die Kooperation mit der zweijährigen Berufsfachschule und die Wahlpflichtfächer werden berufsfachliche und berufspraktische Kompetenzen besonders herausgebildet. Der Werkrealschulabschluss ist dem mittleren Bildungsabschluss anderer Schularten gleichwertig.
 
DIE BILDUNGSEMPFEHLUNG
 
Für den Übergang nach Klasse 10 erhalten Neuntklässler am Ende des ersten Halbjahres eine Bildungsempfehlung.
Über die Aufnahme in Klasse 10 entscheidet die Klassenkonferenz. Bedingung ist ein befriedigender Durchschnitt (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und dem Wahlpflichtfach. Keine dieser Noten darf schlechter als „ausreichend“ sein.
 
Eine Bildungsempfehlung kann aber auch gegeben werden, wenn die Klassenkonferenz trotz Nichterreichen der geforderten Noten zu dem Schluss kommt, dass einzelne Schülerinnen oder Schüler aufgrund ihres Lern- und Arbeitsverhaltens und ihrer Ergebnisse in den übrigen Fächern voraussichtlich den Anforderungen des zehnten Schuljahres gewachsen sind.
 
Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung nehmen verpflichtend an der dezentralen mündlichen
Sprachprüfung Englisch und an einer themenorientierten Projektprüfung teil. Außerdem schreiben sie die schriftlichen Prüfungen zum Hauptschulabschluss in den Fächern Deutsch und Mathematik mit. Diese beiden Noten werden wie eine Klassenarbeit gewertet.
 
Schülerinnen und Schüler, die keine Bildungsempfehlung erhalten, nehmen an der Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teil. Wenn sie dabei die für eine Bildungsempfehlung erforderlichen Noten erreichen, können auch sie in Klasse 10 versetzt werden und die Mittlere Reife machen.
 
DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG DER WERKREALSCHULE
 
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der dezentralen mündlichen Sprachprüfung in Englisch, der mündlich-praktischen Prüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.
 
Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch an der allgemeinbildenden Schule und das Fach Berufsfachliche Kompetenz an der beruflichen Schule. Die Aufgaben dazu stammen überwiegend
aus den Stoffgebieten der Klasse 10 der Werkrealschule und dem ersten Jahr der zwei jährigen Berufsfachschule.
Bei der Prüfung sind eine oder mehrere Aufgaben – vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt – zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch und Mathematik 240, in Englisch und Berufs fachlicher Kompetenz 120 Minuten.
Der dezentrale Prüfungsteil „Hör-, Hör-/Sehverstehen, Sprechen und Sprachmittlung“ im Fach Englisch findet vor der
schriftlichen Prüfung an der Werkrealschule statt. 
Er besteht aus verschiedenen Aufgaben, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt.
Im Fach Berufspraktische Kompetenz erfolgt eine mündlichpraktische Prüfung. Auf Antrag der Schülerin oder des Schülers findet in den Fächern der schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung statt.
 
DER HAUPTSCHULABSCHLUSS
 
Wer die Werkrealschule nach Klasse 9 verlassen muss oder dies freiwillig tun will, kann auch künftig die Hauptschulabschlussprüfung ablegen. Mit dem Hauptschulabschluss kann man eine Berufsausbildung beginnen, das Berufseinstiegsjahr besuchen oder – bei Vorliegen der entsprechenden Noten – in die zweijährige Berufsfachschule überwechseln.
 
Die Abschlussprüfung besteht aus den schriftlichen Prüfungen, der dezentralen mündlichen Sprachprüfung in Englisch, der themenorientierten Projektprüfung und den mündlichen Prüfungen. Die schriftlichen Prüfungen gibt es in Deutsch, Mathematik und Englisch (außer es wurde am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 9 abgewählt). 
Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden überwiegend aus dem Stoffgebiet der Klassen 7 bis 9 der Werkrealschule entnommen und vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt.
Die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgaben beträgt in Englisch 90 und in Deutsch und Mathematik 135 Minuten.
Der dezentrale Prüfungsteil „Sprechen und Sprachmittlung“ in Englisch findet vor der schriftlichen Prüfung statt.
Für die Aufgaben gibt das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vor. Für die themenorientierte Projektprüfung muss ein Projekt vorbereitet, über mindestens 16 Unterrichtsstunden durchgeführt und zum Abschluss präsentiert werden. 
Mündliche Prüfungen gibt es auf Antrag der Schülerin oder des Schülers in allen Fächern der schriftlichen Prüfung.
Übergänge und Anschlüsse
 
Die Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule können mit ihrer Mittleren Reife eine Berufsausbildung
beginnen oder sich in beruflichen Vollzeitbildungsgängen weiterqualifizieren und Bildungsabschlüsse bis zur Fachhochschulreife oder zum Abitur erwerben.
 
ÜBERGÄNGE VON DER HAUPT- ZUR WERKREALSCHULE
 
Da die Hauptschulen sich inhaltlich an das Konzept der Werkrealschule anpassen müssen, ist ein Wechsel von der Hauptschule an die Werkrealschule in jeder Klassenstufe möglich.
 
ANSCHLÜSSE NACH KLASSE 9
 
Wer die Werkrealschule nach der neunten Klasse verlassen möchte, kann wie bisher die Hauptschule-Abschlussprüfung ablegen. Bei Vorliegen der erforderlichen Noten kann dann die zweijährige Berufsfachschule besucht werden. Wer keinen Ausbildungsvertrag bekommt, wechselt auch künftig ins Berufseinstiegsjahr.
 
ANSCHLÜSSE NACH KLASSE 10
 
Im Anschluss an die zehnte Klasse der Werkrealschule können Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung beginnen, das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule besuchen, auf ein Berufskolleg oder unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Berufliches Gymnasium wechseln. Dort können sie Bildungsabschlüsse bis zur Fachhochschulreife oder zum Abitur erwerben.
Häufig gestellte Fragen
 
EINFÜHRUNG
 
Wann wird die Werkrealschule eingeführt?
Die Werkrealschule wird mit dem Schuljahr 2010/2011 beginnend mit den Klassen 5 bis 8 eingeführt. Die ersten Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule werden damit am Ende des Schuljahres 2012/2013 die Mittlere Reife erwerben können.
 
ÜBERGANGSVERFAHREN
 
Was ändert sich in der Grundschule am Übergangsverfahren?
Es bleibt wie bisher. Die Empfehlung lautet Werkrealschule-Hauptschule, Realschule oder Gymnasium.
 
MITTLERE REIFE
 
Ist der Werkrealschulabschluss dem der Realschule gleichgestellt?
 
Ja, beide Abschlüsse sind gleichwertig.
 
SCHULBEZIRK
 
Besteht eine Bindung an Schulbezirke?
Nein, es sei denn, der Schulträger legt einen Schulbezirk fest. Diese Festlegung tritt spätestens am 31. Juli 2016 außer Kraft. Von einer Hauptschule kann auch dann auf eine Werkrealschule gewechselt werden, wenn der Schulträger für sie einen Schulbezirk festgelegt hat.
 
GANZTAGSSCHULE
 
Können Werkrealschulen Ganztagsschulen werden?
Ja, wenn ein Konzept vorliegt. 
SCHLIESSUNG VON HAUPTSCHULEN
Werden Hauptschulen geschlossen?
Gegen den Willen des Schulträgers wird keine Hauptschule geschlossen.
 
PRÜFUNG
 
Wann findet die Abschlussprüfung statt?
Die Abschlussprüfung zum Erwerb der Mittleren Reife findet nach Klasse 10 statt. Nach Klasse 9 kann die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt werden.
 
WAHLPFLICHTFÄCHER
 
Wie heißen die zweistündigen Wahlpflichtfächer in Klasse 8 und 9?
Sie heißen: „Natur und Technik“, „Wirtschaft und Informationstechnik“ und „Gesundheit und Soziales.“
 
INHALT WAHLPFLICHFÄCHER
 
Werden die Wahlpflichtfächer inhaltlich mit der Ausrichtung der zweijährigen Berufsfachschule abgestimmt?
Ja, „Natur und Technik“ mit der gewerblich-technischen Berufsfachschule, „Wirtschaft und Informationstechnik“ mit der kaufmännischen Berufsfachschule und „Gesundheit und Soziales“ mit der Berufsfachschule „Ernährung und Gesundheit“.
 
ERHALT  BISHERIGER  10 . KLASSEN
 
Werden bisherige Standortschulen mit freiwilligem zehntem Schuljahr Werkrealschulen?
Einzügige Hauptschulen mit bestehendem freiwilligem zehntem Schuljahr können unter Anpassung an das neue Konzept auf Antrag Werkrealschule werden, wenn eine Mindestschülerzahl von derzeit 16 Schülerinnen und Schülern in Klasse 10 erreicht wird.
 
BILDUNGSPLAN WERKREALSCHULE / HAUPTSCHULE
 
Gibt es für die Werkrealschule einen anderen Bildungsplan als für die Hauptschule?
Nein, da ein Wechsel am Ende jeder Klassenstufe möglich sein muss, gilt der Bildungsplan der Werkrealschulen auch für die Hauptschulen.
 
LEHRERFORTBILDUNG
 
Erhalten Lehrkräfte Hilfen für den Unterricht in der Werkrealschule?
Ja, es werden Multiplikatoren für die Wahlpflichtfächer ausgebildet sowie für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und die Fächerverbünde „Welt-Zeit-Gesellschaft“ (WZG) und „Musik-Sport-Gestalten“ (MSG). Diese Multiplikatoren bilden auf regionaler Ebene Lehrkräfte fort. Für die beruflichen Schulen finden ebenfalls Lehrerfortbildungen zur Einführung des Kooperationsmodells statt.